Ein Verein ist eine rechtsfähige Organisation, die einen gemeinsamen Zweck verfolgt. Er darf wirtschaftlich tätig sein, Rechnungen stellen und Menschen bezahlen, solange das durch Zweck und Statuten gedeckt ist. Gemeinnützigkeit ist möglich, aber keine Voraussetzung. Im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung des Vereinsgesetzes.
Über den Verein wird viel geschrieben. Das meiste davon ist entweder Behördendeutsch oder Werbung. Beides hilft nicht, wenn man nur wissen will, ob diese Form zum eigenen Vorhaben passt.
Was ein Verein ist
Ein Zusammenschluss von Menschen, der einen gemeinsamen Zweck verfolgt und dafür eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommt. Er kann Verträge schließen, Konten führen, Eigentum haben und Mitarbeiter beschäftigen. Er haftet mit seinem Vermögen, nicht mit dem der Mitglieder.
Was er kann, was viele nicht wissen
Ein Verein darf Einnahmen erzielen. Er darf Leistungen anbieten und dafür Geld verlangen. Er darf Projekte betreiben, die sich selbst tragen. Entscheidend ist, dass alles im Vereinszweck vorgesehen ist und die Statuten es abbilden. Genau deshalb ist der Zweck kein Formsatz, sondern der wichtigste Absatz des ganzen Dokuments.
Wo es schiefgeht
Fast immer an derselben Stelle: Die Statuten wurden aus einer Vorlage übernommen, die zu einem anderen Vorhaben gehörte. Dann steht auf dem Papier etwas anderes, als tatsächlich getan wird. Das fällt lange nicht auf und dann auf einmal doch.
Für wen sich die Form lohnt
Für Menschen, die etwas gemeinsam aufbauen. Für Vorhaben, die wachsen sollen, ohne dass alles an einer Person hängt. Und für Unternehmer, die eine vorhandene Struktur sinnvoll ergänzen wollen.
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Jeder beantwortet genau eine Frage.
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Häufige Fragen
Darf ein Verein Rechnungen schreiben?
Ja. Ein Verein ist rechtsfähig und kann Leistungen gegen Entgelt anbieten, solange das vom Vereinszweck gedeckt ist und die Statuten es zulassen. Bei umfangreicher wirtschaftlicher Tätigkeit sind Steuerpflicht und Gemeinnützigkeit gesondert zu prüfen.
Wie viele Personen braucht man für eine Vereinsgründung?
In Österreich genügen zwei Personen für die Gründung. In Deutschland braucht ein eingetragener Verein sieben Gründungsmitglieder. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus dem jeweils geltenden Vereinsrecht.
Muss ein Verein gemeinnützig sein?
Nein. Gemeinnützigkeit ist eine steuerliche Einstufung, keine Voraussetzung. Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, ohne gemeinnützig zu sein.
Wie zahlt ein Verein jemanden aus?
Über anerkannte Wege wie Werkverträge, freie Dienstverträge, Anstellung oder Aufwandsentschädigungen. Welcher Weg passt, hängt von Tätigkeit, Umfang und Regelmäßigkeit ab.
Wie lange dauert eine Vereinsgründung?
Nach Einreichung der Errichtungsanzeige entscheidet die Behörde. In der Praxis vergehen meist wenige Wochen. Die Vorbereitung der Statuten ist der Teil, der Sorgfalt braucht.